Begriff
Im Gegensatz zur Gleitzeit verzichten Arbeitgebende bei der Vertrauensarbeitszeit gänzlich auf eine verpflichtende Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden richtet sich dann nach der im Arbeitsvertrag festgelegten (Wochen-)Arbeitszeit, zur Einhaltung derer die Arbeitnehmenden auch weiterhin verpflichtet bleiben. Die Arbeitgebenden verzichten jedoch auf deren Kontrolle und die Zeiterfassung und vereinbaren mit den Mitarbeitenden Ziele, die sie erreichen sollen. Allerdings bleiben die Arbeitgebenden dennoch gegenüber den Aufsichtsbehörden verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende, geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden aufzuzeichnen. Zusätzlich sind bei bestimmten Mitarbeitergruppen – insbesondere bei Minijobber*innen und geringfügig Beschäftigten – die besonderen Regelungen zu Aufzeichnungspflichten zu beachten (z. B. § 17 MiLoG).
Vorteile und Nachteile
Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit bringt auch Vor- und Nachteile mit sich.
Vorteile für Arbeitnehmende
- Flexibilität in der Zeiteinteilung (Arbeitszeit, Erholungszeit)
- Gute Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
- Keine ständige Kontrolle der Arbeitszeit, sondern eher der Arbeitsqualität
- Erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeitenden durch die Flexibilität und das entgegen gebrachte Vertrauen
- Kein unnötiges „Absitzen“ bei niedrigem Arbeitsanfall
Nachteile für Arbeitnehmende
- Grenzenlose Arbeitszeiten und Gefahr der „ständigen Erreichbarkeit“
- Abstimmungen mit Kolleg*innen wird schwieriger
- Missbrauchsgefahr durch die Arbeitgebenden bei Überschreitung der Arbeitszeit bei gleichem Lohn
- Unzufriedenheit der Mitarbeitenden bei Mehrarbeit bei gleichem Lohn
- Überdurchschnittlich hohe Mehrarbeit aufgrund eigenem Interesse an Aufgabengebiet
Vorteile für Arbeitgebende
- Flexibilität
- Bindung der Mitarbeitenden durch Vertrauenskultur
- Motivation der Mitarbeitenden steigt durch Selbstbestimmtheit
- Besseres Betriebsklima durch Vertrauen statt Kontrolle
Nachteile für Arbeitgebende
- Kontrollverlust
- Entstehung von Konflikten bei Überlastungssituationen von Mitarbeitenden, die viel arbeiten
- Mögliche „unsaubere“ Dokumentation der Arbeitszeit und Konflikte mit dem Gesetz
- Missbrauch durch Arbeitnehmende möglich
- Führungskräfte müssen viel Erfahrung und Kompetenz in Bezug auf die Zielvereinbarungen haben
- Schlechtere Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
Vertragliche Vereinbarungen
Die Vertrauensarbeitszeit muss, z. B. wenn sie neu eingeführt werden soll, auch vertraglich vereinbart werden und es muss auch auf die konkrete Ausgestaltung geachtet werden. Wichtig ist auch noch eine feste Vorgehensweise zur Definition der Zielvereinbarungen und der klaren Kommunikation bei Überlastung der Mitarbeitenden. Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit gelten jedoch weiterhin und sind zu beachten.
Verwandte Themen
Einzelnachweise/Zitate/Quellen
- Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 18. Auflage 2018.
- Böhle, Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 1. Auflage 2017.
- Küttner, Personalhandbuch, 25. Auflage 2018.