Nettoentgelt

  • 1.
    Begriff
  • 2.
    Lohnsteuer
  • 3.
    Kirchensteuer
  • 4.
    Solidaritätszuschlag („Soli“)
  • 5.
    Sozialversicherung
  • 6.
    Verwandte Themen
  • 7.
    Einzelnachweise/Zitate/Quellen
  • 8.
    Weblinks

Begriff

Das Nettoentgelt ist das um gesetzliche Abzüge verminderte Bruttoentgelt. Das Nettoentgelt ist somit der Anteil des Gehalts/Entgelts, welcher dem*der Empfänger*in zur freien Verfügung steht. Das Nettoentgelt ist in der Regel der Betrag, der am Monatsende auf das Konto des*der Arbeitnehmer*in überwiesen wird. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Sozialversicherung.

Lohnsteuer

Die Überweisung der Lohnsteuer an das Finanzamt erfolgt noch durch den*die Arbeitgeber*in, geht aber vom Bruttoentgelt des*der Arbeitnehmer*in ab. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Einteilung in eine der 6 Steuerklassen ab. Singles bzw. Ledige finden sich in Steuerklasse 1 wieder, Verheiratete in 3, 4 oder 5.

Kirchensteuer

Auch die Kirchensteuer wird direkt von dem*der Arbeitgeber*in vom Bruttoentgelt an das Finanzamt abgeführt. Sie beträgt in Deutschland je nach Bundesland 8 % (Baden-Württemberg und Bayern) oder 9 % (restliche Bundesländer) der Summe aus Einkommens-, Lohn- und Kapitalertragssteuer. Nur Personen, die einer Kirche/Glaubensgemeinschaft angehören, müssen sie entrichten. In bestimmten Fällen kann auch das Einkommen konfessionsloser Partner*innen von Angehörigen einer Glaubensgemeinschaft besteuert werden.

Solidaritätszuschlag („Soli“)

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer. Das Geld dient der Finanzierung der deutschen Einheit und besteht in seiner derzeitigen Höhe von 5,5 % der Einkommens- und Körperschaftssteuer seit 1998. Der „Soli“ wird ebenfalls noch von dem*der Arbeitgeber*in vom Bruttoentgelt abgeführt und an den Staat überwiesen. 2021 wurden die Freibeträge erhöht, bis zu denen der Solidaritätszuschlag nicht abgeführt werden muss, sodass nur noch ein Teil der Steuerzahler*innen den Beitrag abführen muss. 2023 wurden die Freibeträge nochmals angehoben. 2024 ist eine weitere Anhebung geplant.

Sozialversicherung

In Deutschland bildet die Sozialversicherung eine staatlich eng geregelte Fürsorge für wichtige Risiken des Daseins. Sie gliedert sich in folgende Teilbereiche auf: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.

Verwandte Themen

Einzelnachweise/Zitate/Quellen

Weblinks

Apply store logoGoogle store logo
© gastromatic 2013 - 2024