Begriff
Der Begriff Midijob ist der umgangssprachliche Ausdruck für die Beschäftigung im sog. „Übergangsbereich“ (ehemals „Gleitzone“) gemäß § 20 II SGB IV und zählt zu den Festanstellungen. Der Übergangsbereich liegt derzeit in Deutschland bei einem Beschäftigungsentgelt mit einem Wert zwischen 520,01 und 2000 € pro Monat. Das Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs führt zur Versicherungspflicht des*der Arbeitnehmer*in, wobei der Arbeitnehmerbeitrag „gleitend“ entsprechend der Höhe der Vergütung ansteigt, bis er bei 2000 € im Monat den vollen Arbeitnehmerbeitrag erreicht. Damit soll verhindert werden, dass der Sozialversicherungsanteil abrupt ansteigt. Der*die Arbeitgeber*in unterliegt der vollen Beitragspflicht, wobei die Beitragshöhe im unteren Verdienstbereich bei 28 % startet und bis zur oberen Midijob-Grenze auf 20 % verringert wird. Arbeitnehmende profitieren trotz Zahlung reduzierter Sozialabgaben von einer vollen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Midijobs sind jedoch nicht steuerbegünstigt. Werden mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, so gilt das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt für die Verdienstgrenze. Die Übergangsbereichsregelung gilt nicht für Auszubildende, sondern nur für Arbeitnehmer*innen oder versicherungspflichtig Beschäftigte.
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Einzelnachweise/Zitate/Quellen
- Greiner, in Küttner Personalbuch, 25. Auflage 2018.