Kalkulatorischer Unternehmerlohn

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    Begriff
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    Bedeutung
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    Seifenformel
  • 4.
    Andere fiktive Kosten
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    Verwandte Themen
  • 6.
    Einzelnachweise/Zitate/Quellen
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    Weblinks

Begriff

Der kalkulatorische Unternehmerlohn bezeichnet Kosten, die für die Arbeit eines*einer mitarbeitenden Unternehmer*in anfallen. Die Eigenschaft „kalkulatorisch“ beschreibt, dass der*die Unternehmer*in nicht in dem Sinne einen Lohn bezieht, sondern dass der üblicherweise anfallende Lohn berechnet wird.

Bedeutung

Der*die Unternehmer*in in einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, der*die üblicherweise als Geschäftsführer*in oder in anderer Tätigkeit im Unternehmen mitarbeitet, darf sich selbst kein Gehalt zahlen. Dennoch fallen fiktiv Kosten für seine*ihre Arbeit an, schließlich könnte er*sie theoretisch genauso gut in einem Kapitalunternehmen gleicher Größe und Beschaffenheit für ein Gehalt dieselbe Aufgabe ausführen. Während der kalkulatorische Unternehmerlohn in der Finanzbuchführung nicht auftaucht, muss der kalkulatorische Unternehmerlohn in die Kosten- und Leistungsrechnung einfließen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist dabei mit der Höhe anzusetzen, die ein*e Angestellte*r mit derselben Qualifikation in einem Unternehmen mit gleichem Standort und in der gleichen Branche verdienen würde. Wenn ein* Gastronom*in also in der Küche als zweite*r Köch*in mitarbeitet, sollte rechnerisch ein Lohn in der Höhe von dem Gehalt des*der anderen Köch*in angesetzt werden, wenn beide dieselben Aufgaben erfüllen. Wenn die Kosten des Restaurantbetriebs berechnet werden, müssen in diesem Beispiel also die Kosten für zwei Köch*innen berechnet werden, obwohl nur eine*r wirklich einen Lohn bezieht. Über diese Kosten können im Anschluss Preise für die Gerichte berechnet werden, die die gesamten Kosten (inklusive des kalkulatorischen Unternehmerlohns) decken.

Seifenformel

Die Seifenformel wird regelmäßig genutzt, um den kalkulatorischen Unternehmerlohn von Geschäftsführer*innen einzuschätzen, jedoch muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die BGH-Rechtsprechung die Berechnung über eine Formel verbietet. Es soll stattdessen ein Unternehmerlohn individuell nach Nr. 24 Abs. 3 der „Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten“ ermittelt werden.
kalkuratorischer unternehmerlohn

Andere fiktive Kosten

Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu einer Gruppe von Kosten, die nie wirklich als Auszahlung auf dem Unternehmenskonto auftauchen, die aber dennoch bei dem Preis der verkauften Produkte einberechnet werden sollten. Die anderen fiktiven Kosten sind:
  • Kalkulatorische Abschreibungen
  • Kalkulatorische Zinsen
  • Gewährleistungswagnis

Verwandte Themen

Einzelnachweise/Zitate/Quellen

Weblinks

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