Bruttoentgelt

  • 1.
    Begriff
  • 2.
    Bruttoentgelt in der Praxis
  • 3.
    Arbeitgebernebenkosten (Personalnebenkosten)
  • 4.
    Mindestlohn – Bruttoentgelt
  • 5.
    Verwandte Themen
  • 6.
    Einzelnachweise/Zitate/Quellen
  • 7.
    Weblinks

Begriff

Das Bruttoentgelt ist das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. „Brutto“ stammt aus dem Italienischen und steht für den Begriff „Gesamt“. Das Bruttoarbeitsentgelt ist Berechnungsgrundlage für die abzuziehenden Steuern und Beiträge.

Bruttoentgelt in der Praxis

Gebräuchlicherweise verhandeln Arbeitnehmende und Arbeitgebende ein Bruttoentgelt, da die Abzüge individuell von den Lebensumständen des*der Arbeitnehmer*in abhängen und damit außerhalb der Kontrolle des*der Arbeitgeber*in liegen. Das Entgelt wird in der Regel monatlich zum Ende des Monats fällig. Es ist möglich andere Zahlungszyklen zu vereinbaren.
Überwiesen wird durch den*die Arbeitgeber*in nur das Nettoentgelt welches bei Festangestellten rund 40 % niedriger ausfällt als das vereinbarte Bruttoentgelt. Für eine genaue Berechnung des zu erwartenden Nettoentgelts stehen Brutto-Netto-Rechner vielfach im Internet zur Verfügung.
Neben dem Bruttoentgelt fallen für die Beschäftigung eines*einer Mitarbeiter*in noch die Personalnebenkosten für den*die Arbeitgeber*in an.

Arbeitgebernebenkosten (Personalnebenkosten)

Zu den Arbeitgebernebenkosten zählen in Deutschland die Sozialbeiträge der Arbeitgebenden, die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen, Anwerbungskosten, Steuern auf die Lohnsumme und in bestimmten Fällen Umzugskostenerstattungen und sonstige freiwillige Sozialleistungen des*der Arbeitgeber*in (Zahnersatz, Zusatzversicherungen etc.). Im Schnitt übernehmen Arbeitgebende in der europäischen Union 30 % des Bruttoentgelts als zusätzliche Arbeitgebernebenkosten. Deutschland liegt hier mit 27 % unter dem Schnitt. Österreich liegt mit 38 % über dem Schnitt (Stand 4. Quartal 2018). Dabei unterscheiden sich die Personalnebenkosten, welche zusätzlich zum Bruttoentgelt anfallen, deutlich von Anstellungsart zu Anstellungsart. Am günstigsten in Deutschland sind hier studentische Beschäftigte, weshalb diese hinsichtlich ihrer Lohnkosten besonders attraktive Angestellte sind.

Mindestlohn – Bruttoentgelt

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn ist ein Bruttoentgelt, welcher seit dem 01.10.2022 bei 12 € pro Stunde liegt. Von diesem Stundenlohn gehen dementsprechend noch einige Abgaben ab. Mehr dazu im Artikel Nettoentgelt.

Verwandte Themen

Einzelnachweise/Zitate/Quellen

Weblinks

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