Lohnabrechnung erstellen mit gastromatic
Lohnabrechnung ohne Aufwand
Von der Anstellung bis zum Geld auf dem Konto – mit unserer Kombination aus Software und Expertenteam erledigst du dein Personalmanagement an einem Ort.
Günstiger als dein Lohnbüro
Keine doppelte Datenpflege
Persönlicher Ansprechpartner

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Exporte oder Experte:
Du hast die Wahl
Ziehe dir in gastromatic alle wichtigen Zeitdaten für die Lohnabrechnung als Export und schicke sie an dein Lohnbüro.
Oder sag deinem Lohnbüro adé und überlasse unserem Expertenteam ganz bequem deine gesamte Lohnbuchhaltung.


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von gastromatic
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Software und Service
Runde Sache von A-Z
Sage dem Lohnbüro adé
Lohnabrechnung erstellen so einfach
und entspannt wie nie
Mit dem Expertenteam von gastromatic legst du deine Lohnbuchhaltung in sichere Hände und sorgst dafür, dass die Gehaltsabrechnung deiner Mitarbeitenden richtig und der Lohn pünktlich da ist.
Schnell und einfach die
Lohnabrechnung verschicken
Entgeltabrechnungen verschicken kann ganz schön mühsam sein. Im Dokumentenmanagement von gastromatic lädst du ganz bequem alle Lohnscheine gleichzeitig hoch und stellst sie deinen Mitarbeitenden über die App zur Verfügung – oder lässt das einfach von unserem Expertenteam erledigen.

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FAQ
Wie funktioniert die Integration mit meinem bestehenden System?
Wenn du bereits einen Steuerberater damit beauftragt hast oder anderweitig deine Lohnabrechnung erstellen lässt, kannst du die Zeitdaten einfach aus gastromatic exportieren. Den Export gibst du dann an die Person weiter, die sich für dich um das Thema Lohn kümmert. Dafür gibt es je nach verwendeter Lohnbuchhaltungssoftware verschiedene Export-Möglichkeiten, so dass die Daten problemlos für die Lohnabrechnung genutzt werden können. Du hast aber auch die Möglichkeit das Expertenteam von gastromatic für deine Lohnbuchhaltung zu beauftragen.
Wie sicher ist der Umgang mit meinen Daten?
Alle Daten werden bei gastromatic DGSVO-konform verarbeitet. Deine Daten liegen bei uns also in sicheren Händen.
Welche Kosten sind mit dem Service verbunden?
Wenn du dich dafür entscheidest, deine Lohnbuchhaltung von unserem Expertenteam übernehmen zu lassen, bezahlst du pro Lohnschein einen fixen Preis von 16 Euro. Dafür übernehmen wir die gesamte Lohnbuchhaltung für dich: Lohnabrechnung, Kommunikation mit Ämtern, Sofortmeldung, sonstige Nebenarbeiten – you name it.
Welche Unterlagen benötigt ein Arbeitgeber für die Lohnabrechnung?
Damit du, deine Steuerberatung oder unser Expertenteam die Lohnabrechnung erstellen können, benötigst du folgende Informationen zu deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu deinem Unternehmen:
Informationen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern | Informationen zum Unternehmen |
---|---|
Arbeitszeiten | Unternehmensnummer |
Personalerfassungsbögen | PIN zur Unternehmensnummer |
Krankenkassennachweise | Steuer- und Betriebsnummer |
Steuer ID | Lohnartenliste |
Sozialversicherungsnummer | Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, wenn vorhanden |
Arbeitsverträge | |
eventuell Befreiungen zur Rentenversicherung bei Minijobbern | |
Aufenthaltstitel |
Welche Fristen gelten für die Lohnabrechnung?
Für die Lohnabrechnung musst du folgende Fristen berücksichtigen:
- Beitragsnachweise müssen der Krankenkasse um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags eines Monats vorliegen.
- Die Lohnsteueranmeldung muss bis zum 10. des Folgemonats gemacht sein.
- Die Sofortmeldung muss vor Antritt des ersten Tages/Probetages abgegeben werden.
Arbeitest du in der Lohnabrechnung mit einer Software und einem Expertenteam wie bei gastromatic, musst du zwar ebenfalls die Fristen einhalten, aber dich nicht selbst darum kümmern. Vor allem die fristgerechte Sofortmeldung ist oft schwierig einzuhalten. Mit gastromatic kannst du das jedoch mit einem Klick erledigen.
Wie berechne ich korrekt Lohnsteuer, Sozialabgaben und Zuschläge?
Lohnsteuer sowie Sozialabgaben sind fixe Werte, die die Lohnsoftware automatisiert für deine Lohnabrechnung berechnet.
Im Jahr 2025 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung
- 14,6 % in der Krankenversicherung
- 18,6 % in der Rentenversicherung
- 3,6 % in der Pflegeversicherung
- 2,6 % in der Arbeitslosenversicherung
Zuschläge werden mit gastromatic gesetzeskonform automatisch berechnet – dazu gibt es Prozentsätze, die anhand des Stundenlohns berechnet werden. Die richtigen Prozentsätze sind wichtig, um Steuer- und Beitragsfreiheit zu gewährleisten.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) können freiwillig durch den Arbeitgeber gezahlt werden oder sind im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich geregelt. SFN-Zuschläge können ganz oder teilweise steuer- und SV-frei sein. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen ergibt sich folgende Staffelung:
- Grundstundenlohn bis 25,00 €: steuerfrei und SV-frei
- Grundstundenlohn von 25,01 bis 50,00 €: steuerfrei, aber SV-pflichtig
- Grundstundenlohn ab 50,01 €: steuer- und SV-pflichtig
Diese Regelungen gelten für die folgenden maximal möglichen Zuschläge:
- Sonntagszuschläge bis zu 50 %
- Feiertagszuschläge bis zu 125 %
- Weihnachtsfeiertage und Tag der Arbeit bis zu 150 %
- Nachtzuschlag von 20:00-0:00 Uhr und 04:00 bis 06:00 Uhr bis zu 25 %
- Nachtzuschlag zwischen 0:00 und 04:00 Uhr bis zu 40 %
Was muss bei der Abrechnung von Minijobs beachtet werden?
Der Lohn für Minijobber hat aktuell eine Grenze von 556 € im Monat bzw. eine Jahresgrenze von 6.672 €, die eingehalten werden muss, denn: übersteigt das Entgelt 556 € pro Monat, ist der Minijob-Status verloren. Aber keine Sorge: das Expertenteam für die Lohnabrechnung von gastromatic weist dich darauf hin, ob alles im Rahmen ist. Dabei gilt:
- Kleinere Schwankungen sind erlaubt. Es darf in einem Monat mal mehr verdient werden, wenn dafür in einem anderen weniger verdient und die Jahresgrenze nicht überschritten wird.
- Minijobber dürfen bis zu zwei Monate doppelt so viel verdienen, als regulär möglich. Wichtig ist aber: Das gilt nur bei unvorhersehbaren Ereignissen als Ausnahmeregelung, die man bei einer Prüfung begründen muss.
- Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Mit einem entsprechenden Formular kann jedoch eine Befreiung beantragt und durchgeführt werden.
Wie werden Überstunden und Mehrarbeit abgerechnet?
Mit einer Software wie gastromatic werden die Überstunden deiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufend erfasst. Soll eine Auszahlung erfolgen, teilst du deinem Ansprechpartner in unserem Expertenteam einfach mit, wie viele Stunden davon ausgezahlt werden sollen. Anhand des Stundenlohns ermitteln wir den Wert und rechnen die Stunden als eigene Lohnart ab.
Welche Kosten fallen bei externer Lohnabrechnung an?
Die Kosten bei externer Lohnabrechnung hängen stark vom Anbieter ab.
Buchst du die Lohnabrechnung direkt über gastromatic, bezahlst du pro Lohnschein einen Fixpreis von 16 € (ein Mindestumsatz wird jedoch vorausgesetzt, um die Rentabilität zu gewährleisten). In den 16 € sind Standard Bescheinigungen, Sozialversicherungsprüfungen, Kontakt mit Ämtern und Krankenkassen bereits inbegriffen. Gibt es besondere Anfragen, die viel Aufwand bedeuten, kann es aber zu zusätzlichen Kosten kommen.
Im Gegenzug werden bei einem Steuerberater meistens nicht nur die Lohnscheine berechnet, sondern auch Stundensätze für jegliche Art von Nebenarbeiten und sogar Telefonzeiten. Die Kosten sind dadurch sehr hoch und können stark variieren.
Die Lohnabrechnung von unserem Expertenteam erstellen zu lassen ist deshalb transparenter, günstiger und besser planbar als bei anderen Anbietern.
Wie kann ich die Lohnabrechnung automatisieren und den Aufwand reduzieren?
Mit gastromatic werden fixe Lohnbestandteile, Gehälter, Zuschläge, Stammdaten und Abwesenheiten gepflegt und mit einem Klick an unser Expertenteam für die Lohnabrechnung übermittelt. Die SFN-Zuschläge werden dabei anhand der gestempelten Zeit automatisch berechnet. So sparst du dir jede Menge Zeit bei der Pflege der Daten und kannst dich anderen wichtigen Aufgaben widmen.
Neben der Datenpflege und -übertragung sparst du aber auch Zeit, weil du Lohnscheine und andere Dokumente einfach über die gastromatic App mit deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern teilen kannst.