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Universalgutschein: Alternative Gehaltserhöhung mit Spendit Karte
- 1.Was genau ist ein Gutschein?
- 2.55 % Ersparnis beim Einsatz eines 44 Euro Warengutscheins
- 3.Wie kann ich den Universalgutschein in meinem Betrieb einführen?
Mit einem Warengutschein können Sie als Arbeitgeber bis zu 50 % bei der nächsten Gehaltserhöhung sparen. In einem Beispiel rechnen wir die Ersparnis aus und erläutern danach wie einfach die konkrete Umsetzung aussieht.
In unserem letzten Beitrag haben wir uns intensiv mit dem Thema Fahrkostenzuschuss beschäftigt. Anhand einer Beispielrechnung haben wir gezeigt, welche monetären Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen.
Da ein Fahrkostenzuschuss bei bestimmten Konstellationen nicht rentabel ist (z.B.: Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss mindestens 17 km betragen), stellen wir heute eine weitere lohnende Alternative vor, die einer klassischen Gehaltserhöhung vorzuziehen ist. Zu erwähnen ist allerdings, dass insbesondere die Kombination aus Fahrtkostenzuschuss und Gutscheinen sehr interessant ist.
Was genau ist ein Gutschein?
Ein Waren-/Tankgutschein ist abrechnungstechnisch ein Sachbezug. Sachbezüge sind Einnahmen für Arbeitnehmer, die nicht in Geld bestehen (geldwerte Vorteile). Beispiele für geldwerte Vorteile, also Fälle in denen der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Sachwerten und Dienstleistungen erhält, sind:
- Warengutscheine
- Dienstwagen
- Berufskleidung
- Freie Mahlzeiten
- Freie Unterkunft
- etc.
Gemäß der Kleinbetragsregelung nach § 8 Abs. 2 EStG sind Warengutscheine, die monatlich nicht über 44 Euro liegen steuer- und betragsfrei.
Achtung: Falls der „Freibetrag“ überschritten wird ist der gesamte Wert des Sachbezugs steuer- und beitragspflichtig.
55 % Ersparnis beim Einsatz eines 44 Euro Warengutscheins
In dem folgenden Beispiel werden die Kosten einer normalen Lohnerhöhung mit dem Einsatz eines Universalgutschein verglichen.
Um das Nettoeinkommen eines Angestellten (mit Steuerklasse 1 und einem Bruttomonatsgehalt von 1700 Euro) um 44 Euro zu erhöhen, müsste das Mitarbeiter-Brutto um 81 Euro erhöht werden. Zusätzlich müsste der Arbeitgeber auf diesen Betrag Sozialabgaben in Höhe von 17 Euro zahlen. Im Falle des Warengutschein zahlt der Arbeitgeber für die gleiche Erhöhung des Nettoeinkommens genau 44 Euro (Brutto = Netto).
Durch die Musterrechnung wird deutlich, dass eine normale Lohnerhöhung, im Vergleich zum Einsatz eines Warengutscheins, um 648 Euro teurer ist. Mit anderen Worten: Durch den Einsatz eines 44 Euro Warengutschein ist es im vorliegenden Fall möglich bei der Lohnerhöhung 55% zu sparen.
Wie kann ich den Universalgutschein in meinem Betrieb einführen?
Moderne Gutscheine sind natürlich nicht mehr so unflexibel wie früher Gutscheine „von der nächsten Tanke“ oder ähnlichem. Diese würden die Verwendung für den Arbeitnehmer einschränken und einen großen Verwaltungsaufwand beim Arbeitgeber verursachen.
Unser Partner im Bereich Abrechnungsoptimierung (Spendit AG aus München) bietet eine kinderleichte Lösung. Der Arbeitnehmer erhält eine Spendit MasterCard®, die als weltweit einsetzbarer „Universalgutschein“ gilt. Das heißt man kann die Karte in nahezu jedem Geschäft verwenden. Zusätzlich kann man sogar die Karte mit einem firmeneigenen Logo bedrucken lassen (Employer Branding).
Hinter der Karte steckt grundsätzlich eine Art minimalisiertes Bankkonto, auf die der Gutscheinbetrag monatlich gutgeschrieben wird. Die Karte muss dafür nicht vorgelegt werden, sondern die Aufladung kann automatisch oder manuell durch die Webanwendung gesteuert werden. Mit Aufladung der Karte ist der Zufluss der Sache im steuerlichen Sinne erfolgt, weil die Karte keine Abhebung von Bargeld gestattet. Der Arbeitgeber erhält einmal im Monat eine Rechnung über alle Aufladungen und hat somit einen einzigen Beleg zum „verbuchen“.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer das Guthaben nicht im laufenden Monat verbrauchen muss, sondern den Betrag auch „ansparen“ kann, um zum Beispiel alle 3 Monate einen Großeinkauf zu erledigen oder nach zwei Jahren einen Urlaub damit zu bezahlen.
Der Warengutschein ist genau wie der Fahrkostenzuschuss eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Dies bedeutet, dass die laufenden Arbeitsverträge nicht angepasst werden dürfen.
In welchen Fällen ist es sinnvoll einen 44 Euro Warengutschein einzuführen?
Falls Sie Ihre Arbeitnehmer für besondere Leistungen belohnen oder motivieren möchten, ist ein 44 Euro Warengutschein sicherlich eine gute Idee. Beispiele hierfür sind:
- Arbeit an unüblichen Tagen (Sonntagen, Feiertagen, etc.)
- Nach Abschluss der Probezeit
- Auszubildende ohne Fehlzeit in der Berufsschule
- Auszubildende die Ausbildungsnachweise ungefragt und ordentlich führen
Tipp: Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich das Timing, also der Zeitpunkt wann Sie den Universalgutschein an den Arbeitnehmer überreichen. Wird dem Mitarbeiter die Karte zum Beispiel direkt nach einem besonders harten Wochenende mit sehr langen Schichten übergeben, wird die Mitarbeiterleistung unmittelbar honoriert und der Mitarbeiter zugleich motiviert.
Fazit zur Verwendung des Universalgutscheins
Die Einführung eines 44 Euro Waren Universalgutschein ist deutlich günstiger als eine normale Lohnerhöhung. Bei einem Angestellten in Steuerklasse 1 mit einem Bruttomonatsgehalt von 1700 Euro kann man über 648 Euro im Jahr einsparen!
Zusätzlich ist die Umsetzung bzw. die Einführung eines Warengutscheins durch die Mastercard von spendit sehr einfach und der Arbeitnehmer wird durch die weltweiten Einsatzmöglichkeiten des „Universalgutscheins“ nicht eingeschränkt.
Insbesondere Betriebe, die Probleme bei der Suche nach neuen Arbeitnehmern haben, können sich durch den Einsatz von Gutscheinen von anderen Arbeitgebern abheben.
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