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Ist Umziehen Arbeitszeit?

Alle Infos zur Umkleidezeit
  • 1.
    Kurz und knapp
  • 2.
    Was versteht man unter Umkleidezeit?
  • 3.
    Gehört Umziehen zur Arbeitszeit?
  • 4.
    Wann ist Umkleidezeit als Arbeitszeit zu vergüten?
  • 5.
    Welche Arbeitgeberpflichten gelten bei der Rüstzeit?
  • 6.
    Wer haftet für einen Unfall während der Rüstzeit?
  • 7.
    Wie erfasse ich Umkleidezeit als Arbeitszeit?
  • 8.
    Fazit
  • 9.
    FAQ

Kurz und knapp

In vielen Berufen ist das Tragen von Dienst- oder Sicherheitskleidung ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Geteilter Meinung sind Arbeitgebende und -nehmende jedoch oft bei der Frage, ob das Anlegen der Arbeitskleidung als Umkleidezeit zur Arbeitszeit zu rechnen ist oder nicht.
Wir bringen ein wenig Licht ins Dunkel, was genau zur Rüstzeit gehört und unter welchen Umständen diese der Arbeitszeit zugerechnet wird.

Was versteht man unter Umkleidezeit?

Umkleidezeit die Zeit, die Mitarbeitende benötigen, um die entsprechende Arbeitskleidung anzulegen. Das betrifft oft Branchen wie Pflege, Gastronomie, Bau oder bestimmte Fertigungsbereiche, wo spezielle Schutzkleidung oder Uniformen Pflicht sind.
Die Umkleidezeit kann als Arbeitszeit gesehen werden, insbesondere wenn das Umziehen einen wesentlichen Teil der Arbeitsabläufe ausmacht oder wenn spezielle Schutzkleidung angelegt werden muss.
Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen können spezifische Regelungen zur Umkleidezeit enthalten, die besagen, dass diese Zeit als Arbeitszeit anerkannt wird, insbesondere wenn das Umkleiden für die Ausübung der Tätigkeit notwendig ist, beispielsweise in Bereichen mit speziellen Sicherheitsanforderungen oder vorgeschriebener Arbeitskleidung.

Gehört Umziehen zur Arbeitszeit?

Die Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bildet die Definition von Arbeit als jede Tätigkeit, die der Erfüllung eines ausschließlich fremden Bedürfnisses dient. Insofern kann auch die Umkleidezeit im Sinne der Rüstzeit nur dann zur Arbeitszeit gerechnet werden, wenn sie im Interesse der Arbeitgebenden, aber nicht der Arbeitnehmenden ist.
Folglich ist das Tragen von Kleidung mit vorgegebenen Farben oder Schnitten den Mitarbeitenden zuzumuten, da sie diese schon zuhause anlegen und – ohne besonders aufzufallen – auch auf dem Arbeitsweg tragen können.
Anders verhält es sich, wenn die Dienstkleidung sehr auffällig oder durch ihre Gestaltung (z. B. auffällige Farben und Logos) klar den Arbeitgebenden zuzuordnen ist. In diesem Fall ist das Umziehen fremdnützig und somit zur Arbeitszeit zu rechnen.

Wann ist Umkleidezeit als Arbeitszeit zu vergüten?

Dem Konzept des Fremdnutzens entsprechend sind folgende Bedingungen zu erfüllen, damit Umkleidezeiten vergütet werden müssen:
  • Das Tragen der Dienstkleidung ist bereits zu Dienstbeginn vorgeschrieben.
  • Das Umziehen muss im Betrieb erfolgen, weil entweder die Dienstkleidung zwingend dort verbleibt oder der Arbeitsweg in Dienstkleidung den Arbeitnehmenden nicht zuzumuten ist.
  • Es gibt keine vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen, nach denen die Umkleidezeit bereits mit der Vergütung abgegolten ist.
Im Unterschied zu Umkleidezeiten ist die Behandlung von Reinigungsmaßnahmen wie Duschen oder Waschen, die nach getaner Arbeit nötig sein können, umstritten.
Grundsätzlich gilt: Körperhygiene liegt in der persönlichen Verantwortung jedes Einzelnen und somit nicht ausschließlich im Interesse der Arbeitgebenden, auch wenn die Arbeit körperlich anstrengend ist oder ein gepflegtes Auftreten gefordert wird.
Eine Ausnahme besteht, wenn der individuelle Arbeitsplatz für eine besondere Verschmutzung sorgt oder Reinigungsmaßnahmen hygienisch zwingend erforderlich sind (beispielsweise im Krankenhaus).

Welche Arbeitgeberpflichten gelten bei der Rüstzeit?

Sofern die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt, sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, geeignete Betriebsbekleidung und Umkleideräume anzubieten. Es ist wichtig, dass diese Kleidung sicher und funktional ist, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Auch die Umkleideeinrichtungen müssen hygienisch und sicher gestaltet sein, wobei der Datenschutz und die Privatsphäre der Mitarbeitendenebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Ein weiterer Punkt ist die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Arbeitgebende sollten sicherstellen, dass Schulungen zum sicheren Umgang mit der Arbeitskleidung angeboten werden, insbesondere wenn spezielle persönliche Schutzausrüstungen (PSA) getragen werden müssen. Außerdem sollte genügend Zeit für den Umkleideprozess eingeplant werden, um den Stress und Druck für die Mitarbeitenden zu verringern.

Wer haftet für einen Unfall während der Rüstzeit?

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, ist die Umkleidezeit der Arbeitszeit zuzurechnen. In diesem Fall gelten die gängigen Bedingungen, die bei einem Arbeitsunfall greifen und sind in der Gesetzlichen Unfallversicherung inkludiert.
Im Versicherungsfall wird darauf abgestellt, ob es sich um eine versicherte Tätigkeit handelt und ob es eine direkte Korrelation zwischen dieser versicherten Tätigkeit und dem Unfall gibt. Es muss ein innerer sachlicher Zusammenhang bestehen.
Dieser Zusammenhang entfällt bei einer sogenannten selbstgeschaffenen Gefahr, wenn der Versicherte beispielsweise unter Alkoholeinfluss zur Arbeit erscheint und sich dadurch vernunftwidrig verhält.
Liegen alle Bedingungen für einen Arbeitsunfall vor, ist die gesetzliche Krankenkasse von der Leistungspflicht befreit und die Gesetzliche Unfallversicherung tritt ein.

Wie erfasse ich Umkleidezeit als Arbeitszeit?

Um die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zuverlässig und transparent zu erfassen und Missverständnisse zu vermeiden, sind digitale Lösungen zur Arbeitszeiterfassung eine ideale Option. Die Verwendung von gastromatic zur Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeitkonten bietet dabei zahlreiche Vorteile.
Die digitale Stempeluhr von gastromatic ist über jedes herkömmliche Handy, Tablet, PC oder Laptop aufrufbar. Mit einer vierstelligen ID melden sich Mitarbeitende im System an, stempeln eigenständig ihren Arbeitsbeginn, ihre Pausen und melden sich nach Schichtende wieder ab.
Mitarbeiterübersicht wetime
Deine Mitarbeitenden können sich entweder per Smartphone-App oder direkt vor Ort über ein Tablet für den Arbeitstag einstempeln. Zudem kannst du deinen Mitarbeitenden auch zusätzliche Informationen anzeigen lassen oder Nachrichten für die verschiedenen Schichten hinterlegen, die für den jeweiligen Tag relevant sind.

Fazit

Umkleidezeit als Arbeitszeit ist ein wichtiges Thema, vor allem in Berufen, in denen spezielle Arbeitskleidung Pflicht ist. Ob die Zeit fürs Umziehen zur Arbeitszeit zählt, hängt davon ab, ob das Umkleiden für den Job notwendig ist und im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Arbeitgebende müssen dann dafür sorgen, dass es einen sauberen und sicheren Umkleidebereich gibt. Digitale Systeme zur Zeiterfassung helfen zudem, die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu dokumentieren.
Dieser Artikel ist Teil unserer Themenseite: Zeiterfassung

FAQ

Zählt Umziehen zur Arbeitszeit? Umkleidezeit zählt in der Regel zur Arbeitszeit, wenn sie notwendig ist, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten oder Arbeitnehmende eine bestimmte, auffällige Arbeitskleidung tragen müssen.
Gehört Duschen zur Arbeitszeit? Im Allgemeinen gehört Duschen nicht zur Arbeitszeit, es sei denn, es gibt eine spezifische Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Regelungen, z. B. aus hygienischen Gründen in einem Krankenhaus.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autorinnen und Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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