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Arbeiten im Teildienst
Gesetzliche Regelungen & Vor- und Nachteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
- 1.Kurz und knapp
- 2.Rechtliche Grundlagen & Voraussetzungen für Teildienste
- 3.Geteilte Dienste und das Arbeitszeitgesetz
- 4.Vor- und Nachteile für Arbeitgebende
- 5.Vor- und Nachteile für Arbeitnehmende
- 6.Schichtarbeit vs. Teildienst
- 7.Teildienste während der Ausbildung
- 8.Fazit
Kurz und knapp
Mit Teildiensten wird die regelmäßige mehrstündige Unterbrechung des Arbeitseinsatzes innerhalb eines Tages bezeichnet. Hat ein Betrieb beispielsweise nur morgens bis nachmittags geöffnet und schließt dann für einige Stunden bis zum Abendgeschäft, müssen Mitarbeitende zwischen diesen Zeiten Arbeitspausen einplanen.
Arbeiten in Teildiensten kommt häufig in der Gastronomie, dem Einzelhandel oder in der Pflege vor und obwohl das Thema geteilter Dienst viele betrifft und nahezu alltäglich ist, herrscht viel Verunsicherung darüber, was erlaubt ist und was nicht. In diesem Blogartikel schauen wir uns die wichtigsten Punkte an.
Rechtliche Grundlagen & Voraussetzungen für Teildienste
Eine konkrete gesetzliche Regelung zum geteilten Dienst besteht im Arbeitsrecht nicht, allerdings gibt es Voraussetzungen und Empfehlungen, die im Wesentlichen auf der geltenden Rechtsprechung basieren und beachtet werden müssen.
Es besteht weitestgehend ein Konsens darüber, dass das Direktionsrecht der Arbeitgebenden keine Teildienste umfasst, sondern nur die „normale“ Bestimmung von Arbeitszeiten.
Dies bedeutet, dass Arbeitgebende nicht von heute auf morgen bestimmen dürfen, dass ab sofort im Teildienst gearbeitet wird. Insbesondere dann nicht, wenn die Mitarbeitenden dem widersprechen.
Es bedarf einer besonderen Regelung zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebenden, welche ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten werden muss. Im Idealfall werden die möglichen Dienste konkret benannt.
Wenn Teildienst bei bestehenden Mitarbeitenden eingeführt werden soll, muss dies in Form einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Ohne schriftliche Vereinbarung müssen Arbeitgebende damit rechnen, dass ihre Mitarbeitenden auch Anspruch auf Bezahlung der Zeiten zwischen den Teildiensten haben und diese im Streitfall zugesprochen bekommen.
GUT ZU WISSEN
Die Manteltarifverträge der einzelnen Bundesländer sehen zusätzliche Regelungen vor, die bei der Arbeit im Teildienst zu berücksichtigen sind. Es ist also ratsam, sich vorher über die geltenden tariflichen Bestimmungen zu informieren.
Geteilte Dienste und das Arbeitszeitgesetz
Auch für Teildienste gelten die allgemein gültigen Begrenzungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG)1, auf deren Einhaltung unbedingt geachtet werden sollte.
So darf die werktägliche Arbeitszeit in der Summe 8 (bzw. ausnahmsweise maximal 10) Stunden nicht überschreiten. Zudem sieht die Pausenregelung des Arbeitszeitgesetzes bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten und bei Einsätzen, die über 9 Stunden hinausgehen, eine 45-minütige Unterbrechung der Arbeitszeit vor.
Ein besonderes Augenmerk sollte zudem auf die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen 2 Schichten von jeweils mindestens 11 Stunden gelegt werden, da sich bei geteilten Diensten das Ende der zweiten Schicht und der Anfang der ersten Schicht am folgenden Arbeitstag leicht unterhalb dieser gesetzlich vorgeschriebenen Grenze befinden können. Teildienste mit Arbeitszeiten von beispielsweise 9 bis 15 und 17 bis 23 Uhr sind bereits Grenzfälle, die es zu vermeiden gilt.
Das Übertragen dieser Regelungen auf Teildienste ist nicht genau festgelegt. Bei Sozialversicherungsprüfungen wird dieses Thema regelmäßig unterschiedlich von den jeweiligen Prüfer*innen beurteilt.
Die eine Seite argumentiert, dass zusätzliche Pausen innerhalb der einzelnen Teilschichten nur dann gewährt werden müssen, wenn diese über 6 Stunden Arbeitszeit am Stück hinausgehen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die lange Unterbrechung der Schicht bereits als Pause zählt.
Die Gegenseite geht davon aus, dass die Pausenregelung auf die Gesamtarbeitszeit der Teilschichten abzielt, also unabhängig von der „großen“ Pause ist und damit ein zusätzlicher Pausenabzug notwendig wird.
Eine Variante, um bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten beiden Seiten Rechnung zu tragen, ist es Pausen auch innerhalb der jeweiligen Arbeitseinsätze aufzuzeichnen, diese jedoch als „bezahlt“ zu markieren. Auf diese Weise kommt man auch den Mitarbeitenden für den Zusatzaufwand des Teildienstes entgegen.
Vor- und Nachteile für Arbeitgebende
Aus Sicht der Arbeitgebenden sind Teildienste aufgrund betrieblicher Gegebenheiten oftmals unumgänglich. Öffnungszeiten oder schwankendes Arbeitsaufkommen machen es notwendig auch die Arbeitszeiten anzupassen, um keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Durch den Einsatz von Teildiensten können Arbeitgebende dann ihre Personalkosten senken, da sie nur für die tatsächlich benötigten Arbeitsstunden zahlen müssen.
Zudem ermöglicht die Arbeit in Teildiensten es den Arbeitgebenden, flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten und so den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht zu werden.
Ein Nachteil kann allerdings sein, dass durch Teilschichten Planungsschwierigkeiten bei der Schichtplanung entstehen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ruhezeiten zwischen den Teilschichten.
Um hier nicht den Überblick zu verlieren und alle rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, bieten sich digitale Lösungen, wie z. B. gastromatic, für die Dienstplanung an.
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmende
Von einigen Arbeitnehmenden wird der Teildienst oftmals als besondere Belastung empfunden, da die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung während der Arbeitsunterbrechung mitunter sehr eingeschränkt sind.
Die Schließzeiten betroffener Betriebe fallen oft in reguläre Arbeitszeiten anderer Branchen, die das soziale Privatleben, wie das Treffen von Freund*innen, erschweren.
Auch sportlichen Hobbies kann man in dieser Zeit mitunter schwer nachgehen, will man beispielsweise als Servicekraft für den Abend fit sein. Dazu kommt häufig eine doppelte Fahrzeit und damit verbundene Fahrtkosten, da die Pause oft genutzt wird, um nach Hause zu fahren.
Für manche Arbeitnehmende bietet die Arbeit im Teildienst durch die flexibleren Arbeitszeiten allerdings auch die Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Dies kann somit zu einer besseren Work-Life-Balance führen.
Schichtarbeit vs. Teildienst
Die Schichtplanung mit Hilfe von Teildiensten kann die bedarfsgerechte Verteilung der verfügbaren Mitarbeitenden gewährleisten, ist aber auf Arbeitnehmerseite eher ungern gesehen, da die Pause zwischen den Diensten oft viel zu kurz ist, um die sogenannte Freizeit aktiv genießen und nutzen zu können.
Eine mitarbeiterfreundlichere Variante bietet die Organisation des Schichtplans innerhalb von Früh-, Mittel, Spät- und/oder Nachtschichten. Hier wird allerdings von ständig wechselnden Schichten abgeraten, da dadurch der Bio-Rhythmus der Mitarbeitenden stark durcheinander gebracht wird. Grundsätzlich empfehlen Verbände und Expert*innen die Schichten maximal alle 3 Tage zu wechseln.
Bei der Schichtarbeit haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre jeweilige Schicht an einem Stück abzuleisten (natürlich unter Berücksichtigung gesetzlicher Pausenzeiten) und schließlich nach getaner Arbeit in den wohlverdienten Feierabend zu starten.
Im Vergleich zu Teildiensten wird die Organisation des Schichtplans in festgelegten Schichten von Mitarbeitenden oft als angenehmer empfunden, was sich wiederum positiv auf deren Motivation auswirkt und nicht zuletzt auch den Gästen und Kund*innen zu Gute kommt.
Weiterhin wird es als positiv aufgenommen, wenn Mitarbeitende aktiv in die Schichtplanung mit einbezogen werden. Durch Abgabe von Verfügbarkeiten oder Wunschzeiten können Mitarbeitende den Planer*innen auch mitteilen, an welchen Tagen und in welchen Schichten sie gerne arbeiten würden und wann eher ungern.
Digitale Lösungen können hierbei helfen, basierend auf den abgegebenen Wünschen einen Schichtplan zu erstellen, der sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigt.
Teildienste während der Ausbildung
Volljährige Auszubildende dürfen, ebenso wie andere Angestellte, auch im Teildienst arbeiten, vorausgesetzt, dies ist im Ausbildungsvertrag oder durch den Ausbildungsbetrieb vorgesehen.
Es gelten hierbei die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitszeitgesetz, die sicherstellen, dass die Auszubildenden nicht überlastet werden und ihre Ausbildung nicht darunter leidet.
Minderjährige Auszubildende dürfen ebenfalls im Teildienst arbeiten, jedoch müssen dabei die gesetzlichen Regelungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz2 beachtet werden. Hiernach gelten unter anderem spezielle Regelungen für Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Verbote für bestimmte Arbeitsleistungen und Tätigkeiten.
Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Teildienste für Arbeitgebende eine Möglichkeit bieten, flexibler auf betriebliche Anforderungen zu reagieren und Personalkosten zu senken. Arbeitnehmende empfinden Teildienste jedoch oft als belastend, da die Freizeitgestaltung erschwert wird.
Es ist wichtig, gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen zu beachten, um sicherzustellen, dass Teildienste fair und im Einklang mit den Bedürfnissen aller Beteiligten durchgeführt werden.
Verweise
Dieser Artikel ist Teil unserer Themenseite: Dienstplan erstellen
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Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autorinnen und Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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