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Jugendschutz – die Basics in der Gastronomie
Der Sommer ist fast da, Freibäder öffnen langsam und viele Betriebe sind auf der Suche nach Saisonpersonal – gleichzeitig ist es für Jugendliche eine tolle Möglichkeit, sich in den Sommerferien etwas dazuzuverdienen.
- 1.Wie relevant ist der Jugendschutz bei der Ausbildung?
- 2.Was ist die gesetzliche Grundlage?
- 3.Das Jugendarbeitsschutzgesetz im Konkreten
- 4.Vorsicht bei Verstößen
- 5.Besonderheiten in unserer gastromatic App
Der Jugendschutz spielt somit auch in der Gastronomie und Hotellerie eine große Rolle – auf der einen Seite in ihrer Funktion als Mitarbeitende hinter der Theke und auf der anderen Seite als Gäste an der Theke. Wir zeigen euch, welche Regelungen im Arbeitsschutz besonders wichtig sind und was man als Arbeitgeber*in beachten muss, wenn man Jugendliche im Betrieb beschäftigt.
Wie relevant ist der Jugendschutz bei der Ausbildung?
Kurz gesagt: sehr! Gerade in der Gastronomie und in der Hotellerie fangen viele Arbeitnehmer*innen schon früh an und sind dementsprechend noch minderjährig, wenn sie ihre Lehre beginnen. Die Aufstiegschancen sind gerade im Gastgewerbe vielversprechend, weshalb die Motivation, vollen Einsatz zu zeigen, sicherlich groß ist – aber gerade da ist es wichtig, die minderjährigen Auszubildenden ausschließlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens einzusetzen und strikt die strengeren Arbeitsgesetze einzuhalten. In unserem Artikel zu den Rahmenbedingungen für Azubis gehen wir detailliert auf die Besonderheiten ein, die für minderjährige Auszubildende im Gastgewerbe gelten.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Auf der einen Seite gibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das generell für alle Menschen unter 18 Jahren gilt; hier wird Grundsätzliches geregelt und soll Kindern und Jugendlichen in allen Lebenssituationen Sicherheiten bieten – also beispielsweise beim Verkauf von Tabak oder auch beim Zugang von altersbeschränkten Video- und Computerspielen. Auf der anderen Seite steht als Pfeiler das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) daneben; dieses spezifiziert das für alle Arbeitnehmenden geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Jugendliche und betont die Schutzbedürftigkeit Minderjähriger im Beruf. Vor allem konkretisiert es die Regelungen rund um die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und die Ruhepausen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz im Konkreten
Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt müssen besonders geschützt werden.
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES
Das Gesetz definiert „Kinder“ als Personen unter 15 Jahren und „Jugendliche“ als Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Zum einen sind Kinder und Jugendliche weniger widerstandsfähig als Erwachsene und sollen aus diesem Grund nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden wie Erwachsene es im Arbeitsalltag sind. Zum anderen wird im Jugendarbeitsschutzgesetz teilweise eine Abstufung gemacht, nach der die Regelungen den Regelungen der Erwachsenen angepasst werden, je näher sie der Altersgrenze von 18 Jahren sind. Die Schutzbedürftigkeit von Kindern wird im Falle der Nachtruhe nach § 14 JArbSchG im ersten Absatz auf eine ausschließliche Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr verschärft, wohingegen Jugendliche in Absatz zwei stellenweise sogar bis 23 Uhr arbeiten dürfen. Außerdem dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden (§ 15 JArbSchG).
Eine weitere wichtige Unterscheidung wird bei der Anzahl der jährlichen Urlaubstage getroffen – für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, werden mindestens 30 Tage Urlaub gewährt; unter 17-jährige bekommen mindestens 27 Tage Urlaub und unter 18-jährige erhalten mindestens 25 Tage Urlaub.
ZUR ERINNERUNG
Der gesetzliche Urlaubsanspruch gewährt volljährigen Arbeitnehmenden mindestens 20 Tage bemessen auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche (§ 3 BurlG).
Vorsicht bei Verstößen
Wer gegen Jugendschutznormen verstößt, hat grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit begangen und muss im schlimmsten Falle mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro rechnen; teilweise erfüllen die Verstöße auch Strafvorschriften und können dann auch mit Freiheitsstrafen belegt sein. Ihr seht – die Jugendschutzregelungen sind wichtig und gebieten eine konsequente Einhaltung. Gerade im Rahmen der Schichtarbeit ist also besonders auf Einhaltung der Arbeitszeiten und der darauffolgenden Ruhepausen zu achten.
Im Übrigen entfaltet sich der Geltungsbereich des Jugendschutzgesetzes auf alle Jugendlichen, die sich in Deutschland aufhalten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Auf Seiten der Gäste muss das Jugendschutzgesetz also genauso beachtet werden. Es empfiehlt sich, einen Aushang anzubringen, in dem sich ein Auszug aus dem Gesetz befindet und auf die geltenden Regelungen verweist. Sicher dich also lieber einmal zu viel ab bei der Ausweiskontrolle als einmal zu wenig :)
Besonderheiten in unserer gastromatic App
Wie ihr sicherlich wisst, ist eines unserer App-Features die Anzeige von Konflikten in der Personalplanung. Neuerdings geht das auch ganz spezifisch im Hinblick auf Konflikte mit dem Jugendschutzgesetz. Unsere App zeigt euch automatisch an, wenn die Planung gegen die besonderen Regelungen im Jugendschutzgesetz verstößt und bezieht sich dabei auf die Eingabe der Geburtsdaten bei den Stammdaten. Hierbei geht es vor allem um die Anzahl der maximalen Arbeitsstunden am Tag oder die Überschreitung der Ruhezeit.
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Hinweis: Hierbei handelt es sich um unverbindliche Informationen. Die Autorinnen und Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen, welche auch keine individuelle Rechtsberatung darstellen.
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